geistliche Fürstentümer

geistliche Fürstentümer, im Heiligen Römischen Reich die Territorien der reichsunmittelbaren Bischöfe, Äbte und Pröpste, die als geistliche Fürsten eine weitgehend selbstständige Herrschaft wie die weltlichen Fürsten ausübten und als Reichsstände im Reichsfürstenrat des Reichstags saßen. Die geistlichen Fürstentümer reichen in ihrer territorialen Ausbildung in ersten Anfängen in die karolingische

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