Frührehabilitation

Frührehabilitation, im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerte, in Akutkrankenhäusern bei Patienten mit schweren Funktionsdefiziten durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen. Die Frührehabilitation kann bei schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Organtransplantation, Mehrfachverletzung) schon auf der Intensivstation beginnen und wird idealerweise auf fachübergreifenden Frührehabilitationsstationen unter fachärztlicher Leitung durchgeführt. Im deutschen Fallpauschalensystem der Krankenhausfinanzierung (G-DRG) ist

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.