Freigelassene

Altertum

Im Alten Orient war die Freilassung von Sklaven nicht selten. Gemäß der Gesetzessammlung Hammurapis war sie in Babylonien in folgenden Fällen vorgesehen: 1) Eine Sklavin, die Konkubine war, wird nach dem Tod ihres Herrn samt ihren Kindern frei. 2) Ein in Feindesland verschleppter babylonischer Sklave wird nach dem Rückkauf

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