Fangschaltung

Fangschaltung, an vermittlungstechnischen Fernmeldeeinrichtungen anzubringende Zusatzschaltung zur Feststellung des Anschlusses eines anonymen Anrufers oder von Störungen, die zu falschen Vermittlungen führen. Der Angerufene bewirkt durch eine vorgeschriebene Aktion, dass an die Sprechadern des Verbindungsweges ein elektrisches Potenzial gelegt wird, wodurch die normalerweise vom Anrufer durch Auflegen des Handapparats gelöste

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