Falsa Demonstratio

Falsa Demonstratio [lateinisch] die, - -,

die fehlerhafte (objektiv unrichtige oder mehrdeutige) Ausdrucksweise bei der Willenserklärung. Die in einem Vertrag enthaltene Falschbezeichnung für das wirklich Gewollte ist unerheblich (falsa demonstratio non nocet, »die Falscherklärung schadet nicht«), sofern sich die Vertragschließenden über die Bedeutung ihrer Erklärungen einig waren (z. B.: beide Parteien meinen bei einem Grundstückskauf die

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