Exkardination (katholische Kirche)

Exkardination [lateinisch, zu Inkardination gebildet] die, -/-en, katholische Kirche:

die Entlassung eines Klerikers aus dem zuständigen Diözesanverband, die aber nur unter der Voraussetzung der Aufnahme (Inkardination) in eine andere Diözese oder des Eintritts in eine Ordensgemeinschaft erteilt und wirksam werden kann.

Quellenangabe

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