Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Eventualmaxime

Eventualmaxime, Grundsatz des Zivilprozessrechts, nach dem alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel (z. B. Behauptungen, Bestreiten, Beweismittel) in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind, auch wenn sie nur hilfsweise (bei Erfolglosigkeit der in erster Linie vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel) Geltung erlangen sollten. Heute gilt die Eventualmaxime mit Modifikationen nur noch im

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.