evakuieren (allgemein)
evakuieren [französisch, von lateinisch evacuare »leer machen«, zu vacuus »leer«], allgemein:
(die Bewohner eines Gebietes, Hauses) wegen einer drohenden Gefahr (vorübergehend) aussiedeln; auch: eine Stadt, ein Gebiet räumen. Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Polizeigesetze (polizeirechtliche Generalklausel), sofern nicht besondere Vorschriften, wie solche, die der Verteidigung dienen, bestehen.
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