Oberstes Entscheidungsorgan ist der EFTA-Rat, in dem alle Mitgliedsländer gleichberechtigt vertreten sind (jedes Mitglied verfügt über eine Stimme) und der für die Herbeiführung von Beschlüssen in der Regel Einstimmigkeit erzielen muss. Aufgabe des Rates ist die Überwachung der Anwendung und Durchführung des EFTA-Vertrages und die Schlichtung von Streitfällen. Seine
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