Erstrisikoversicherung

Erstrisikoversicherung, Versicherung auf erstes Risiko, Versicherung auf erste Gefahr,

Unterart der Schadenversicherung, bei der der Versicherer ohne Rücksicht auf den Versicherungswert jeden versicherten Schaden ersetzt, bis zur Höhe der Versicherungssumme, die hier die Deckungsgrenze darstellt.

Quellenangabe

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