E-Musik
E-Musik, Abkürzung für ernste Musik, im Gegensatz zur U-Musik (Unterhaltungsmusik). Die Zweiteilung entstand in den 1920er-Jahren aus verwaltungstechnischen Gründen bei der Wahrung von Urheberrechten, z. B. bei GEMA und Rundfunk. Für ein Wesensverständnis der Musik ist diese Entgegensetzung fragwürdig, zumal die Übergänge fließend sind.
Quellenangabe