Recht
Für die Vergabe von Domainnamen gibt es bislang keine gesetzlichen Vorschriften. In Deutschland ist neben den Vergaberichtlinien der DENIC das allgemeine Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht anwendbar. So kann sich gegen die geschäftliche Nutzung von Domains, die eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel im Sinne des Markengesetzes enthalten, ein Unterlassungsanspruch
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