Das Disziplinarverfahren gegen Beamte
Das Disziplinarverfahren ist für Bundesbeamte im Bundesdisziplinargesetz vom 9. 7. 2001 (BDG), für Landesbeamte im inhaltlich größtenteils wesensgleichen Landesdisziplinarrecht ausgeformt. Durch den Erlass des BDG, das mit Inkrafttreten am 1. 1. 2002 die Bundesdisziplinarordnung (BDO) abgelöst hat, ist es zu umfangreichen Änderungen gekommen. Diese beziehen sich u. a. auf eine
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