D. D.

D. D., in römischen Inschriften Abkürzung für Diis (»den Göttern«), für Domus divina (»göttliches Haus«, das ist Kaiserhaus) oder für decreto decurionum (»gemäß der Entscheidung der Stadtverordneten«, in Städten römischen und latinischen Rechts).

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