Bruchteilversicherung
Bruchteilversicherung, in der Sachversicherung eine Sonderform der Vollwertversicherung, bei der die Entschädigung auf einen vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt ist (Obergrenze der Entschädigungsleistung). Üblich sind Bruchteilversicherungen zwischen 5 und 25 % der Vollwertsumme. Die Bruchteilversicherung eignet sich insbesondere dann, wenn zu erwarten ist, dass ein Totalschaden oder ein Teilschaden
Informationen zum Artikel
Quellenangabe