Bezugsschein (Börsenwesen)

Bezugsschein, Börsenwesen:

1) Gewinnanteilschein bei Wertpapieren, insbesondere bei Aktien (Dividendenschein, Kupon); 2) bestimmten Schuldverschreibungen beigegebener Anrechtsschein auf den Bezug von Aktien (Optionsanleihe).

Quellenangabe

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