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Bezugsangebot

Bezugsangebot, Bezugsaufforderung,

Aufforderung zum Bezug neuer (junger) Aktien einer Aktiengesellschaft. Die Bezugsbedingungen sind im Bundesanzeiger und in den Gesellschaftsblättern sowie bei Börsenpapieren auch in mindestens einem Pflichtblatt jener Börse zu veröffentlichen, an der die Aktien gehandelt werden. Die bisherigen Aktionäre werden vom Bezugsangebot auch durch die Bank unterrichtet, bei der sie ihre

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