Bezugsaktien
Bezugsakti|en, neue (junge) Aktien, die von einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien bei einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegeben werden. In § 192 Aktiengesetz sind dafür drei mögliche Zwecke genannt: Umtausch- oder Bezugsrechte von Inhabern einer Wandelanleihe; Vorbereitung einer Fusion; Gewährung von Bezugsrechten an eigene Arbeitnehmer (Belegschaftsaktien) und Mitglieder der Geschäftsführung
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