Ausschuss der Regionen
Ausschuss der Regionen, gemeinschaftliche Institution (Artikel 305–307 Vertrag über die Arbeitsweise der EU), mit der die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der EU an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Der Ausschuss muss vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission zu regionalen Fragen (z. B. Regionalförderung) gehört werden
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