Amtstrachten
Amtstrachten, für bestimmte Amtshandlungen vorgeschriebene Kleidung bestimmter Berufsgruppen, in deren Erscheinungsbild althergebrachte Kostümformen weiterleben. Die dadurch von der allgemeinen Kleidung unterschiedenen Amtstrachten dienten der Betonung von Amtsautorität und sind heute noch gebräuchlich bei Geistlichen und vor Gericht bei Richtern und Anwälten (Ornat, Talar, Robe, Barett) sowie zum Teil
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