Allbranchen-Versicherungsunternehmen

Allbranchen-Versicherungsunternehmen [-brãʃən-],

alle Sparten umfassende Versicherungsgesellschaft. In Deutschland dürfen nur Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) als Mehrbranchenunternehmen (Kompositgesellschaft) geführt werden. Die Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination mit der Lebens- und der Krankenversicherung nicht zu, da zwischen diesen Sparten grundsätzliche Unterschiede bestehen (Prinzip der Spartentrennung). So sind z. B. die Zweige der Schadenversicherung (Einbruchdiebstahl,

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