Alarm (Zivilschutz)

Alarm [italienisch, zusammengezogen aus all'arme »zu den Waffen«], der, -s/-e, Zivilschutz:

In Deutschland liegen die Zuständigkeiten für die Alarmierung bei den Behörden des Bundes, der Länder und den Katastrophenschutzbehörden der Kreise und Kommunen. Die Alarmierung der Bevölkerung in Kriegszeiten erfolgt durch den bundeseigenen Warndienst über den Rundfunk. In Friedenszeiten sind für die Alarmierung vor allgemeinen Gefahren mit Sirenen und über

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