Ablass
Ablass, lateinisch Indulgentia, im katholischen Kirchenrecht der »Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist« (CIC: Can. 992 ).
Er wird formal außerhalb des Bußsakraments gewährt und ist an folgende Bedingungen gebunden: Taufe, Freisein von Exkommunikation und die Absicht, Ablass zu erlangen, sowie Beichte, Kommunion, Gebet und die Erfüllung des mit dem Ablass versehenen Werkes. Die Gewährung kann als Teilablass oder vollkommener Ablass erfolgen, je nachdem, ob der Ablass teilweise
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