Abbruch (Bautechnik)

Abbruch, Bautechnik:

das Beseitigen von Bauwerken durch Abbrechen oder Sprengen und Entsorgen des anfallenden Abbruchmaterials; bedarf gegebenenfalls einer bauordnungsrechtlichen Abbruchgenehmigung nach den Vorschriften der Landesbauordnung. Das ehemals als § 179 im Baugesetzbuch enthaltene bauplanungsrechtliche Abbruchgebot ist 1998 durch das Rückbau- und Entsiegelungsgebot ersetzt worden. Mit diesem Gebot kann nur die von der

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