Stichentscheid (Recht)
Stich|entscheid, Recht: 1) die oft satzungsmäßige Befugnis des Vorsitzenden einer Personenmehrheit, bei Stimmengleichheit den Ausschlag zu geben. Im Mitbestimmungsrecht besitzt der Aufsichtsratsvorsitzende nach dem Mitbestimmungsgesetz das Recht zum Stichentscheid. Das früher bestehende familienrechtliche Stichentscheidrecht des Vaters ist als verfassungswidrig beseitigt worden. 2) nach dem Wahlrecht verschiedener Staaten bei Personenwahlen der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe