förmliche Anerkennung
förmliche Anerkennung, die mit Sonderurlaub bis zu 14 Tagen verbundene Würdigung eines Soldaten für vorbildliche Pflichterfüllung und hervorragende Einzeltaten. Die förmliche Anerkennung wird im Kompanie- oder Tagesbefehl oder im Ministerialblatt des Bundesverteidigungsministers (§§ 3 ff. Wehrdisziplinarordnung) bekannt gemacht; sie ist widerrufbar.
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