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Schrecksekunde

Schrecksekunde, Zeitraum, der von der Wahrnehmung bis zur reaktiven Beantwortung eines Gefahrenreizes verstreicht; die Dauer (0,6–1,2 s) ist von der Persönlichkeit, der körperlich-psychischen und geistigen Verfassung (Verlängerung durch Ermüdung, Alkoholgenuss) und der Situation abhängig; kann juristisch (Verkehrsrecht) als Verlängerung der Reaktionszeit (Anhalteweg) berücksichtigt werden.

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