arbeitsbedingte Augenschädigung
Augenschädigung, arbeitsbedingte, arbeitsbedingte Beeinträchtigung der Funktion der Augen; neben unfallbedingten Augenverletzungen kann der Kontakt zu Laugen, Säuren, Gips, Zement, Mörtel oder ungelöschtem Kalk zu Verätzungen der Augenhornhaut führen. Beim Schweißen kann es (meist nach 5 bis 12 Stunden) zu Reizungen an Horn- und Bindehaut kommen. Auch Arbeiten in Druckluft sowie
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