Ankaufsrecht
Ankaufsrecht, gesetzlich nicht geregeltes Optionsrecht in Bezug auf einen Kauf, das dem Berechtigten die Entscheidungsbefugnis darüber einräumt, ob der Kauf zustande kommt. Das Ankaufsrecht ist zu unterscheiden von Vorhand, Vorkaufsrecht, Vorvertrag.
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